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Bürger:innenbeteiligung und welche Möglichkeiten jede:r von uns hat

Last updated on 26. November 2021

Wir stehen vor vielen Herausforderungen und die Meinungen unterschiedlicher Menschen darüber, was getan werden muss oder auf keinen Fall getan werden sollte, gehen weit auseinander. In diesem Jahr findet eine Klimawahl statt – das ist ein wichtiger Punkt der demokratischen Einflussnahme für uns. Und danach? Bleibt uns als Bürger:innen dann vier Jahre nichts anderes übrig, als beobachten zu können, was passiert? Welche Wege gibt es, eigene Ideen, Anregungen und Kritik in die Kommunalpolitik einzubringen?

Welche Formen der politischen Beteiligung gibt es (auch nach der Wahl)?

In der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findest du unter diesen Paragraphen verschiedene Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Kommunalpolitik. Diese Vorgänge können von jedem Einwohner, jeder Einwohnerin bestimmten Alters initiiert werden:

  • §24 Anregungen und Beschwerden
  • §25 Einwohnerantrag
  • §26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid[1]

Daneben gibt es auch den Fall, dass der Rat der Stadt Coesfeld dich als Einwohner:in informieren möchte und deine Meinung hören will. Das geschieht in Form von:

  • Planfeststellungsverfahren
  • Einwohner:innenversammlungen
  • Fragestunden

Von den ersten beiden Punkten hörst du durch die Presse oder findest sie auf der Homepage der Stadt Coesfeld.

Was wird für die Verfahrensmöglichkeiten vorgeschrieben?

Die meisten Regelungen findest du in der Gemeindeordnung NRW. Sie werden teilweise für Coesfeld in der Hauptsatzung der Stadt Coesfeld konkretisiert.  In der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Coesfeld wird auf das „Fragerecht von Einwohnern“[2] unter §18 eingegangen.  

In den Texten werden formale und inhaltliche Vorgaben zu den einzelnen Verfahren gemacht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sowie welche Themen zugelassen oder ausgeschlossen sind.

§24 GO NRW Anregungen und Beschwerden – wann sollte ich dieses Format wählen?

Mit diesem Format kannst auch du, als einzelne Person den Rat dazu bringen, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er auch zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. In der Hauptsatzung von Coesfeld heißt es zu Anregungen und Beschwerden:

(1)  Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW in Angelegenheiten der Stadt Coesfeld an den Rat zu wenden.[3]

Dafür schreibst du einen Brief an die Bürgermeisterin Frau Diekmann, mit Bezug zum „§ 24 GO NRW“. Sie leitet dein Anliegen an das entsprechende Gremium des Rates weiter.

Wir haben zum Beispiel als Coesfeld for Future im Dezember 2020 eine Anregung nach §24 GO NRW an die Bürgermeisterin formuliert, dass Coesfeld sich beim Wattbewerb beteiligt, um den Ausbau regenerativer Energien voranzutreiben[4]. Diese Anregung hatte Erfolg.

Einwohnerantrag nach §25 GO NRW – wann macht dieses Format Sinn?

Mit einem ‚Einwohnerantrag‘ kannst du ein Thema zwingend auf die politische Tagesordnung des Rates bringen. Dafür musst du vor der Antragsabgabe Unterschriften sammeln von 5% der Einwohner:innen, in Coesfeld aktuell 1800 Unterschriften. Das bedeutet, du musst auch öffentliches Interesse wecken.

Der Rat sollte darüber unverzüglich beraten und entscheiden, hat dafür aber eine Frist von 4 Monaten. Du bekommst Gelegenheit, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

Das Hinzuziehen der Presse, in der Zeit der Unterschriftensammlung kann hilfreich sein, um die Aufmerksamkeit für dein Anliegen zu steigern und um die ernsthafte Befassung des Rates mit dem Thema wahrscheinlicher zu machen. 

Welche Vorgaben gibt es für den ‚Einwohnerantrag‘?

Vorab ist wichtig zu verstehen, wann bist du Bürger:in und wann Einwohner:in?

BÜRGER:IN BIST DU,…EINWOHNER:IN BIST DU,…
… wenn du volljährig und zu den Gemeindewahlen berechtigt bist.… wenn du seit drei Monaten in Coesfeld wohnst. Egal, wie alt du bist und egal, welche Staatsbürgerschaft du hast.

Du kannst den Antrag stellen, wenn du das 14. Lebensjahr vollendet hast und seit 3 Monaten in Coesfeld lebst – auch als Ausländer:in, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EG-Staates besitzt. Im Titel sollte benannt sein, worauf du dich berufst: „Einwohner:innenantrag nach §25 GO NRW“. Im Antrag muss dein ‚Begehren‘ benannt sein, über das entschieden werden soll, und eine Begründung dafür.

Achte darauf, dass für das gleiche Anliegen nicht innerhalb der letzten 12 Monate bereits ein Antrag gestellt wurde, sonst wird dieser abgelehnt.

Weitere Angaben zu den formalen Vorgaben findest du auf dem Serviceportal der Stadt.[5]

 Ein Beispiel aus Gera: „Hier gab es seit Einführung der neuen Regeln im Jahr 2009 schon sieben Einwohneranträge. Der erste wurde von SchülerInnen gestartet, die damit erfolgreich für ihren Schulstandort gekämpft haben.“[6]

Was sind ‚Bürgerbegehren‘ und ‚Bürgerentscheid‘?

Dabei handelt es sich um zwei Stufen eines Verfahrens:

Das ‚Bürgerbegehren‘ ist der Weg, erst eine Abstimmung unter den betroffenen Bürger:innen zu deinem kommunalpolitischen Anliegen zu initiieren. Du musst Unterschriften sammeln und damit zeigen, dass die Abstimmung zu diesem Thema auch im Interesse vieler anderer Menschen in dem entsprechenden Gebiet (Stadtbezirk, Stadt, Kreis…) ist.

Der ‚Bürgerentscheid‘ ist die eigentliche Abstimmung – hier stimmen die wahlberechtigten Betroffenen über das Anliegen mit „Ja“ oder „Nein“ ab. Dieser Entscheid ist gleichbedeutend mit einem Ratsbeschluss.

„Im Jahr 2019 wurden 358 Verfahren neu eingeleitet – so viele wie seit Jahren nicht mehr. Grund dafür: die vermehrte Nutzung von Bürgerbegehren zu klimapolitischen Themen.“[7] Davon waren 39 % erfolgreich im Sinne der Antragsteller.

Was muss ich beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid berücksichtigen?

Dieses Video über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erklärt das Vorgehen an Beispielen:

Erklärvideo von „Mehr Demokratie“ zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW

Nichtsdestotrotz muss man hier ganz klar sagen: Dieser Prozess ist komplex. Es gleicht einem Wahlkampf, der von dir initiiert und geführt wird.

Es gibt eine große Zahl an Voraussetzungen, Vorgaben und formalen Feinheiten, Fristen und Auflagen, die zur Stolperfalle werden können. Dann wären die 2630 gesammelten Unterschriften wertlos.

In der Gemeindeordnung und in der Kreisordnung findest du auch einen Negativkatalog von Themen, die nicht Gegenstand eines ‚Bürgerentscheides‘ sein dürfen.

Wer unterstützt mich bei Bürgerbegehren und -entscheidung?

Es gibt eine fachkundige, kostenlose Beratung z.B. durch den Verein „Mehr Demokratie[8]“ – der dich nicht bei deinem Anliegen, aber in dem demokratischen Prozess unterstützen will. Sie beraten persönlich, haben aber auch einen Leitfaden zu dem Thema veröffentlicht [9]. Auch der BUND macht sich stark für Bürgerbeteiligung![10]

Du erhöhst deine Chancen auf Erfolg, wenn du dich verbündest, auf eine breite Basis stellst und dich vorab umfassend informierst!

Öffentliche Ratssitzungen – kann ich mich da beteiligen?

Ja – aber nur mit einer Frage! In diesem Format ist kein Platz für Diskussionen.

Coesfeld hat in seiner Geschäftsordnung für den Rat 2016   eine Fragestunde zu Beginn jeder öffentlichen Ratssitzung[11] eingeräumt, die bis zu einer halben Stunde dauern darf. In dieser Fragestunde werden Fragen von Einwohner:innen von der Bürgermeisterin mündlich beantwortet. Die Fragen müssen sich auf Coesfeld beziehen und können mündlich gestellt oder vorab schriftlich formuliert werden.

Gibt es eine Online-Beteiligungsplattform für Coesfeld?

Laut der Bürgermeisterin Eliza Diekmann wurde intern mit der Software Adhocracy gestartet. Hierzu werden bald erste Beteiligungsprojekte auch für extern kommen.

Und Jetzt?

Wenn du ein Anliegen hast, gibt es immer Wege, das in den demokratischen Prozess einzubringen. Verbünde dich – suche Gleichgesinnte und plant euer Vorgehen. Du bist auch bei Coesfeld for Future herzlich willkommen! Wir haben z.B. den Wattbewerb über einen Bürger:innenantrag nach Coesfeld geholt.

Oder willst du dich für einen Bürgerrat in Coesfeld einsetzen, um die Zukunft unserer Stadt mit Blick auf die brennenden Klimaprobleme mit zu gestalten?

Wenn du dich z.B. in größeren als den kommunalen Kreisen für das Klima stark machen willst, ist deine Mitarbeit beim Bundesministerium für Umwelt gerne gesehen (Siehe Link zum Video).

Es gibt viel zu tun. Packen wir es an!

Bürgerbeteiligung gewünscht! Das Bundesministerium für Umwelt wartet auf dich:

https://www.bmu.de/media/erklaerfilm-wie-funktioniert-die-buergerbeteiligung-im-bmu


Weiterführende Informationen:

Statistische Zahlen zum Kreis Coesfeld: https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05558012.pdf

Beratung zum Thema Einwohnerantrag in Coesfeld: https://serviceportal.coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/272/show

Mehr Demokratie berät zu allen Themen direkter Demokratie: https://nrw.mehr-demokratie.de

Youtube-Video zum Thema Bürgerbegehren-Bürgerentscheid: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/regeln/

Presseinformation zum Bürgerbegehrensbericht 2020, Mehr Demokratie: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2020-09-29_BBB_Presse-Information_3_.pdf

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW, ein Leitfaden, 2021, Mehr Demokratie e.V.: https://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/NW/Leitfaden_Buergerbegehren_NRW__Stand_20042021.pdf

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit: https://www.bmu.de/media/erklaerfilm-wie-funktioniert-die-buergerbeteiligung-im-bmu


Quellenangaben:

[1] Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063

[2] Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Coesfeld: https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/1050.pdf

[3] Hauptsatzung der Stadt Coesfeld vom 30. März 2017: https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/1000.pdf

[4] Anregung von Coesfeld for Future nach §24 GO NRW, zur Teilnahme am Wattbewerb https://www.coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004030707

[5] Serviceportal der Stadt Coesfeld: https://serviceportal.coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/272/show

[6] Bürgerbeteiligung und Mitsprache, eine Broschüre vom BUND 2014 https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/bund_1x1_der_buergerbeteiligung_vor_ort.pdf

[7] Presseinformation zum Bürgerbegehrensbericht 2020: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2020-09-29_BBB_Presse-Information_3_.pdf

[8] Mehr Demokratie in NRW   https://nrw.mehr-demokratie.de

[9] Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW, ein Leitfaden, 2021, Mehr Demokratie e.V.: https://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/NW/Leitfaden_Buergerbegehren_NRW__Stand_20042021.pdf

[10] Bürgerbeteiligung und Mitsprache, eine Broschüre vom BUND 2014 https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/bund_1x1_der_buergerbeteiligung_vor_ort.pdf

[11] Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Coesfeld: https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/1050.pdf

[12] Eine Open Software für Bürgerbeteiligung: https://consulproject.org/docs/consul_dossier_deutsch.pdf

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